Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse macht es Arbeitnehmern möglich, ohne Kosten Ihren Angestellten eine Betriebsrente zu garantieren. Die Beitrage dieser Altersvorsorge laufen unversteuert und man muß keine Sozialabgaben leisten. Es tauchen für den Arbeitnehmer nur geringe Kosten und für den Arbeitgeber überhaupt keine Kosten auf.

Der Arbeitnehmer bezahlt aus seinem Bruttogehalt. Dadurch das er keine Steuern oder Sozialabgaben zahlt, ist der Verlust im Nettogehalt nicht sonderlich groß. Die Leistungen werden dann später durch eine nachgelagerte Besteuerung beglichen.Der persönliche Steuersatz ist jedoch im Vergleich zu der Erwerbstätigkeit durch verschiedene Freibeträge niedriger.

Natürlich stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Unterstützungskasse zur Verfügung.

 

 

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