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Weil heute schon jeder vierte Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherungen von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente leben muss, sollten Sie gegen dieses
Risiko 100-prozentig abgesichert sein. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind die bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit durch eine
zweistufige Erwerbsminderungsrente abgelöst worden. Besonders betroffen davon sind Versicherte, die am 1.1.2001 noch keine 40 Jahre alt waren. Aber auch ältere Versicherte bleiben von Einschränkungen nicht verschont. Wer will dieses Risiko schon eingehen? Ergreifen Sie lieber selbst die Initiative und sichern Sie sich privat ab. Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ist zu 89% die Folge einer Krankheit und zu 11% Folge einer Unfallverletzung
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