Pensionszusage

Als Arbeitgeber verpflichten Sie sich mit einer schriftlichen rechtsverbindlichen  Pensionszusage ihrem Arbeitnehmer eine Rente bzw. einen Kapitalbetrag auszuzahlen. Falls der Arbeitnehmer frühzeitig verstorben ist, ist der Betrag an die Hinterbliebenen als Alters-, oder Hinterbliebenenversorgung zu zahlen.

Mit einer Rückdeckungsversicherung können Sie sich als Arbeitgeber, gegen das von Ihnen mit der Pensionszusage eingegangene Leistungsrisiko-für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers, wo Sie jetzt die Rente oder Hinterbliebenenversorgung auszuzahlen hätten, gegen Gewinnverluste absichern. Denn sobald Sie eine Pensionszusage erteilt haben, bildet der Betrieb eine Pensionsrückstellung, die den Gewinn vermindern kann.

Die Vorteile als Arbeitgeber liegen darin, dass Sie als Versicherungsnehmer von der Rückdeckungsversicherung das Kapital für die Pensionszusage gestellt bekommen, um der Zusage nachzukommen.

Liquiditätsverbesserung

Die Pensionszusage mit den Rückstellungen bietet ihrem Betrieb eine deutliche Liquiditätsverbesserung. Die noch nicht genutzten Versorgungsansprüche bewirken, dass die Pensionsrückstellungen den Gewinn des Betriebes reduzieren. Die nachfolgenden Rückstellungen werden dann Jahr für Jahr versteuert und so schließlich auch aufgelöst.

Die Renten die Sie dann auszahlen, sind als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Der zu versteuernden Gewinn wird reduziert und eine allgemeine steuerliche Entlastung tritt ein  usw...

 

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