Gehalts-Umwandlung

Eine durchaus praktische Direktversicherung ist eine betriebliche Altersversorgung continuierlich aufzubauen. Prinzipiell könnte man sagen, Sie als Arbeitgeber schließen mit einer Direktversicherung eine Versicherung für den Arbeitnehmer ab, die  er mit  mindestens 60. Lebensjahren einen Anspruch auf die Leistungen der Direktversicherungen hat. Falls er jedoch vorher verstorben sein sollte, ist die Versicherung an die Hinterbliebenen zu zahlen.

Die Vorteile als Arbeitgeber liegen darin, dass Sie Vertragspartner sind und das die Direktversicherung, die Versorgungssituation der Mitarbeiter und die Situation des Betriebes deutlich verbessert.

Die Beiträge für die Direktversicherung können gänzlich von der Steuer unter Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber übernehmen kann, besteht aus lediglich 20% pauschaler Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen und muss deshalb -auch nicht bei Beleihung oder Abtretung- in der Bilanz nicht aktiviert werden.

Zudem muss man als Arbeitgeber nicht noch zusätzlich Renten-,Kranken-,Pflege-und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Abgesehen davon verspricht die Direktversicherung eine genaue Kalkulation, da feste Beiträge einbezahlt werden. Die Direktversicherung bürgt überhaupt kein Leistungsrisiko für den Arbeitnehmer, da das Versorgungsrisiko die Versicherung trägt. Für den Betrieb kann keinerlei Gefahr  aufkommen, da, auch im verfrühten Tode des Arbeitnehmers, keinerlei Versicherungsverpflichtungen bestehen.

Die Anpassung von der Versorgungsleistung an den Lebenshaltungsindex, entfällt bei den Kapitalleistungen in der Direktversicherung. Das bedeutet soviel wie, dass nach der Auszahlung der Versicherungsleistung keine weiteren Leistungen von der Direktversicherung zu stellen sind. Anhand dieser Informationen haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, welche Versorgungvariante für Sie und Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. usw.