Eine durchaus praktische Direktversicherung ist eine betriebliche Altersversorgung continuierlich aufzubauen. Prinzipiell könnte man sagen, Sie als Arbeitgeber schließen mit einer
Direktversicherung eine Versicherung für den Arbeitnehmer ab, die er mit mindestens 60. Lebensjahren einen Anspruch auf die Leistungen der Direktversicherungen hat. Falls er jedoch vorher verstorben sein
sollte, ist die Versicherung an die Hinterbliebenen zu zahlen.
Die Vorteile als Arbeitgeber liegen darin, dass Sie Vertragspartner sind und das die Direktversicherung, die Versorgungssituation der Mitarbeiter und die Situation des Betriebes deutlich
verbessert.
Die Beiträge für die Direktversicherung können gänzlich von der
Steuer unter Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber übernehmen kann, besteht aus lediglich 20% pauschaler Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Die Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen und muss deshalb -auch nicht bei Beleihung oder Abtretung- in der Bilanz nicht aktiviert werden.
Zudem muss man als Arbeitgeber nicht noch zusätzlich Renten-,Kranken-,Pflege-und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Abgesehen davon verspricht die Direktversicherung eine genaue
Kalkulation, da feste Beiträge einbezahlt werden. Die Direktversicherung bürgt überhaupt kein Leistungsrisiko für den Arbeitnehmer, da das Versorgungsrisiko die Versicherung trägt.
Für den Betrieb kann keinerlei Gefahr aufkommen, da, auch im verfrühten Tode des Arbeitnehmers, keinerlei Versicherungsverpflichtungen bestehen.
Die Anpassung von der Versorgungsleistung an den Lebenshaltungsindex, entfällt bei den Kapitalleistungen in der Direktversicherung. Das bedeutet soviel wie, dass nach der Auszahlung der
Versicherungsleistung keine weiteren Leistungen von der Direktversicherung zu stellen sind. Anhand dieser Informationen haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, welche Versorgungvariante für Sie und Ihr Unternehmen
am besten geeignet ist. usw.
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